Elbtalschule / Elbtal

Kopflausbefall

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 15. Oktober 2011 00:00

Zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Kopflausbefall hat das Robert Koch-Institut (RKI) ein

Merkblatt herausgegeben, das alle wichtigen Hinweise enthält.



Z

 

Inkubationszeit                                         

Eine Inkubationszeit im üblichen Sinn existiert nicht.

 

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Eine Ansteckungsfähigkeit ist gegeben, solange die Betroffenen mit geschlechtsreifen Läusen

befallen und noch nicht adäquat behandelt sind.

Aus Eiern (Nissen), die bis zu einem Zentimeter von der Kopfhaut entfernt an den Haaren

haften, können etwa 7-10 Tage nach der Eiablage Larven schlüpfen. Diese verlassen in den

ersten 7 Tagen ihren Wirt nicht und werden nach etwa 10 Tagen geschlechtsreif. Falls also

Nissen nahe der Kopfhaut festgestellt werden, signalisiert das allenfalls eine später mögliche

Ansteckungsgefahr (nach 2-3 Wochen, allerfrühestens nach 8 Tagen). Von Nissen, die

weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt am Haarkleben, geht keine Gefahr aus, denn sie

sind leere Hüllen (sie sind entweder abgestorben oder leer).

 

Zulassung nach Krankheit Direkt nach der ersten von zwei erforderlichen Behandlungen mit einem zugelassenen Mittel, das zur Tilgung von Kopflausbefall nachweislich geeignet ist, ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haars.

 

Ausschluss von Ausscheidern

Bei frischem Kopflausbefall besteht oft noch kein Juckreiz (Leitsymptom). Alle Personen, bei

denen ausgewachsene Kopfläuse nachgewiesen wurden, sind nach § 34 (1) vom Besuch

einer Einrichtung oder von Kontakt mit den darin Betreuten auszuschließen.

 

Ausschluss von Kontaktpersonen

Eine Kontaktperson ist erst dann auszuschließen, wenn bei ihr ausgewachsene Kopfläuse

nachgewiesen wurden. Kopflausbefall betrifft in der Regel mehrere Personen in einer Gruppe.

Alle Personen, die engen ("Haar zu Haar") Kontakt mit einem Indexfall hatten, und alle

Mitglieder einer Gruppe oder Klasse einer Kinder-Gemeinschaftseinrichtung sollten sich

umgehend untersuchen lassen und sich im Zweifelsfall mit einem geeigneten Mittel zu zwei

8-10 Tage auseinanderliegenden Zeitpunkten unter Beachtung der Gebrauchsanweisung

behandeln lassen. Dadurch kann einer Wiederbesiedlung wirksam vorgebeugt werden, die

sowohl von unbehandelten wie auch von fehlerhaft behandelten Angehörigen einer Gruppe

ausgehen kann.

 

Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen

Obwohl die Gefahr, dass Läuse abseits vom Wirt existieren und lebensfähig bzw. übertragbar

bleiben, als gering einzuschätzen ist, werden einige Hygienemaßnahmen im Umfeld eines

festgestellten Befalls für sinnvoll gehalten. Diese Empfehlungen umfassen:

• Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen in heißer Seifenlösung gereinigt werden,

• Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen gewechselt werden,

• Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein

könnten, sollen für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden. Insektizid-

Sprays sind nicht nötig.

 

 

Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition

Siehe “Ausschluss von Kontaktpersonen”



| 15.9.2011