Kopflausbefall
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 15. Oktober 2011 00:00
Zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Kopflausbefall hat das Robert Koch-Institut (RKI) ein
Merkblatt herausgegeben, das alle wichtigen Hinweise enthält.
Z
Inkubationszeit
Eine Inkubationszeit im üblichen Sinn existiert nicht.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Eine Ansteckungsfähigkeit ist gegeben, solange die Betroffenen mit geschlechtsreifen Läusen
befallen und noch nicht adäquat behandelt sind.
Aus Eiern (Nissen), die bis zu einem Zentimeter von der Kopfhaut entfernt an den Haaren
haften, können etwa 7-10 Tage nach der Eiablage Larven schlüpfen. Diese verlassen in den
ersten 7 Tagen ihren Wirt nicht und werden nach etwa 10 Tagen geschlechtsreif. Falls also
Nissen nahe der Kopfhaut festgestellt werden, signalisiert das allenfalls eine später mögliche
Ansteckungsgefahr (nach 2-3 Wochen, allerfrühestens nach 8 Tagen). Von Nissen, die
weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt am Haarkleben, geht keine Gefahr aus, denn sie
sind leere Hüllen (sie sind entweder abgestorben oder leer).
Zulassung nach Krankheit Direkt nach der ersten von zwei erforderlichen Behandlungen mit einem zugelassenen Mittel, das zur Tilgung von Kopflausbefall nachweislich geeignet ist, ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haars.
Ausschluss von Ausscheidern
Bei frischem Kopflausbefall besteht oft noch kein Juckreiz (Leitsymptom). Alle Personen, bei
denen ausgewachsene Kopfläuse nachgewiesen wurden, sind nach § 34 (1) vom Besuch
einer Einrichtung oder von Kontakt mit den darin Betreuten auszuschließen.
Ausschluss von Kontaktpersonen
Eine Kontaktperson ist erst dann auszuschließen, wenn bei ihr ausgewachsene Kopfläuse
nachgewiesen wurden. Kopflausbefall betrifft in der Regel mehrere Personen in einer Gruppe.
Alle Personen, die engen ("Haar zu Haar") Kontakt mit einem Indexfall hatten, und alle
Mitglieder einer Gruppe oder Klasse einer Kinder-Gemeinschaftseinrichtung sollten sich
umgehend untersuchen lassen und sich im Zweifelsfall mit einem geeigneten Mittel zu zwei
8-10 Tage auseinanderliegenden Zeitpunkten unter Beachtung der Gebrauchsanweisung
behandeln lassen. Dadurch kann einer Wiederbesiedlung wirksam vorgebeugt werden, die
sowohl von unbehandelten wie auch von fehlerhaft behandelten Angehörigen einer Gruppe
ausgehen kann.
Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen
Obwohl die Gefahr, dass Läuse abseits vom Wirt existieren und lebensfähig bzw. übertragbar
bleiben, als gering einzuschätzen ist, werden einige Hygienemaßnahmen im Umfeld eines
festgestellten Befalls für sinnvoll gehalten. Diese Empfehlungen umfassen:
Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen in heißer Seifenlösung gereinigt werden,
Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen gewechselt werden,
Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein
könnten, sollen für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden. Insektizid-
Sprays sind nicht nötig.
Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition
Siehe “Ausschluss von Kontaktpersonen”