Elbtalschule / Elbtal

Läuse

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 6. November 2010 00:00

Merkblatt!!!!!

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

i n   d e r   G r u p p e / K l a s s e   s i n d   K o p f l ä u s e   f e s t g e s t e l l t   w o r d e n!

Kopfläuse sind flügellose Insekten. Sie sind in Europa seit jeher heimisch. Ein bis drei Prozent der Kinder in den Industrieländern haben Kopfläuse. Sie leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut, das sie - nach einem Stich - aus der Kopfhaut saugen. Lausweibchen legen täglich mehrere Eier. Diese befinden sich in durchsichtigen Hüllen, die am Haaransatz festkleben und Nissen genannt werden. Aus den Eiern schlüpfen binnen 7 Tagen Larven. Danach werden die Nissen heller und besser sichtbar. Mit dem Wachstum des Haars entfernen sie sich ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut und können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar kleben. Die Larven werden in den ersten 7 Tagen nicht übertragen und entwickeln sich binnen 10 Tagen zu geschlechtsreifen Läusen.

 Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme, denn Kopfläuse sind alle 2-3 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätestens nach 55 Stunden. Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Sie sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink. Deshalb findet man häufiger Nissen. „Putzorgien“ sind nicht nötig. Nur wenn diese Nissen weniger als 1cm von der Kopfhaut entfernt sind, können sich noch lebende Läuselarven darin finden. Läuse sind lichtempfindlich.

 Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Am besten scheiteln Sie das Haar mit einem Kamm und suchen streifenweise die Kopfhaut und den Kamm mit einer Lupe ab. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken nachsehen. Augenbrauen und Wimpern können auch befallen sein. Nissen werden häufig mit Schuppen verwechselt. Das Herauskämmen bei angefeuchtetem Haar mit einem engmaschigem Kamm hat sich am besten bewährt.

 

Deshalb ist es notwendig, mindestens zweimal im Abstand von 8-10 Tagen mit zwei unterschiedlichen Mitteln zu behandeln (Resistenzvorbeugung). Überlebt auch nur ein einzelnes Ei in seiner Nisse, geht nach einigen Tagen die Plage wieder aufs Neue los!!!

 Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1cm Abstand vom Kopf finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem Mittel gegen Kopfläuse durchführen. In diesem Fall sind Sie auch zur Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschafseinrichtung verpflichtet (§ 34 Infektionsschutzgesetz). Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, denn Ihr Kind kann bereits am Tag nach der korrekten Behandlung die Einrichtung auch ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Nur bei einem Wiederholungsbefall innerhalb von vier Wochen ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Achtung: Die Familie und Freizeitfreunde nicht vergessen nachzuschauen und zu informieren, gegebenenfalls mitbehandeln. Die Vernichtung der Läuse funktioniert nur mit der intensiven und sachlichen Mitarbeit der Eltern.

 Insektizidhaltige Mittel zur Abtötung von Kopfläusen sind äußerlich anzuwendende Lösungen, Shampoos oder Gele. Die Insekttötenden („insektiziden“) Substanzen aus der Gruppe der Pyrethroide gewährleisten bei korrekter Anwendung einen Behandlungserfolg. Insektizidfreie Mittel, wie Heißlufthauben, Saunabesuche und andere „Hausmittel“ sind unzulässig.

 Läusemittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Sie können sich die Mittel auch vom Arzt verordnen lassen; in diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten.

 In der Schwangerschaft und Stillzeit ist die Behandlung nur mit Rücksprache des Arztes durchzuführen. Auch bei Kopfhautentzündungen sollte ein Arzt zur Rate gezogen werden.

 Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird.

 Eine zweite Behandlung nach 8-10 Tagen ist erforderlich, weil trotz korrekter Behandlung Läuseeier überleben können. In diesem Zeitraum sind alle Larven aus den verbliebenen Eiern geschlüpft, haben den Kopf ihres Wirts noch nicht verlassen und selbst noch keine Eier gelegt. Nissen, die nach der ersten Haarwäsche vorhanden sind, stellen keinen Grund dar, einem Kind den Besuch in der Gemeinschaftseinrichtung zu verwehren, wenn eine zweite Behandlung vorgesehen ist. Nissen, die auch nach der zweiten Haarwäsche am Haar kleben sind in aller Regel „leer“. Dennoch sollten sie entfernt werden. Es hat sich bewährt die Haare mit einer Haarkur oder Haarconditioner (Pflegespülung) zu befeuchten, und dann die Läuse mit einem engmaschigem Kamm aus den Haaren zu entfernen.

 Zusätzlich:

-    Kämme, /Haar- und Kleiderbürsten, Fußböden und Polstermöbel reinigen. Auto nicht vergessen.

 Wichtig:

-    Handtücher, Leib- und Bettwäsche, Kleidung, Plüschtiere bei 60°C waschen und im Wäschetrockner trocknen oder chemisch reinigen lassen.

-    Ein Überwärmen (+ 45°C / 60 Minuten), Unterkühlen (-15°C / 1Tag) oder Einschließen über 1 Woche im Plastiksack vernichtet Läuse.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Kreisverwaltung Limburg-Weilburg, - Gesundheitsamt - ,

Schiede 43, 65549 Limburg, Tel.: 06431/296-633

 

 

 

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Innerhalb der nächsten 2 Tage abgeben

 

Erklärung der Eltern / Sorgeberechtigten des Kindes ________________________________

¨ Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht und keine Läuse oder Nissen gefunden.
Solange Kopfläuse in der Einrichtung sind, werde ich täglich den Kopf meines Kindes nach Läusen untersuchen (14 Tage). 

¨ Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht, Läuse/Nissen gefunden und habe den Kopf mit einem  zugelassenem insektenabtötenden Mittel wie vorgeschrieben behandelt. Ich versichere, dass ich nach 8-10 Tagen eine zweite Behandlung durchführen werde. Ich habe die oben genannten Gegenstände in unserer Wohnung entlaust.

 

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           Datum                           Unterschrift eines Elternteils/Sorgeberechtigten

| 29.10.2010