Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an die weiterführenden Schulen
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 17. Februar 2010 00:00
Schreiben des Staatlichen Schulamtes vom 15.01.2010
Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
Nach der Beratung der Eltern gemäß §3 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
ist diesen bekannt zu geben, dass nach §4 der Antrag bis zum 05. März 2010 zu stellen ist.
Unter Berücksichtigung von §4(4) ist davon auszugehen, dass die endgültige Wahlentscheidung
der Eltern Ihnen bis spätestens zum 06. April 2010 vorliegt.
Ich bitte Sie, die Anmeldebögen im Original bis spätestens 12. April 2010 an die Schulen der
Erstwahl weiterzuleiten. Kopien von allen Anmeldebögen sind nach Erstwahl sortiert zum selben
Termin an das Staatliche Schulamt zu versenden. Es ist sicherzustellen, dass die Anmeldebögen
am Mittwoch, 14. April 2010 um 800 Uhr im SSA vorliegen.
Verspätete Anmeldungen und Änderungen dürfen ebenfalls nur über die zuletzt besuchte
Grundschule erfolgen. Die weiterführenden Schulen erfassen ausschließlich diejenigen Schülerinnen
und Schüler, die Grundschulen außerhalb des Schulamtsbezirks besucht haben.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A.
Franz-Ludwig Löw
Leitender Schulamtsdirektor