Elbtalschule / Elbtal

Bitte beachten!!!!!!

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 23. Juli 2021 00:00

Die Hessische Landesregierung hat gestern folgenden Beschluss gefasst:

 

„…die allerdings bereits am Freitag, dem 25. Juni 2021 in Kraft treten wird. Die wesentlichen Regelungen für den Schulbereich sind Folgende: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin. So wie an anderen Orten wird auch in Schulen künftig allerdings für die Beschäftigten die Pflicht bestehen, eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine Alltagsmaske genügt nur noch bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden. Andererseits wird die Pflicht, als Erleichterung gegenüber dem Istzustand, nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes bestehen. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler also wieder mit freiem Gesicht absolvieren können. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können, zur Nahrungsaufnahme sowie in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport…“

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Reitz-Schulleiter

 

| 23.6.2021