Elbtalschule / Elbtal

Testpflicht an Schulen in Hessen

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 13. Mai 2021 00:00

Guten Morgen,

hier ein Auszug aus dem heutigen Schreiben des Staatlichen Schulamtes:

„…haben wir uns dazu entschieden, einen negativen Test zur verpflichtenden Grundlage für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung zu machen. Die regelmäßigen Antigen-Selbsttests in der Schule sind angesichts der aktuellen Lage unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb und stellen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Normalität dar.

Die Durchführung des Tests und die Ausstellung des Nachweises dürfen dabei nicht länger als 72 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultages zurückliegen. Die zu testenden Personen haben die Wahl, ob sie den Nachweis durch Inanspruchnahme des kostenfreien Bürgertests an einer Teststelle außerhalb der Schule oder durch die den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests erbringen wollen. Für die Inanspruchnahme des schulischen Testangebots ist vorab die Abgabe einer Einwilligungserklärung erforderlich. Ein an die aktualisierte Corona-Einrichtungsschutzverordnung angepasstes Muster erhalten Sie in den kommenden Tagen. Schülerinnen und Schüler, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen und auch nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch machen, haben das Schulgelände zu verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Sie können durch die Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst, schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht abgemeldet werden und erhalten von der Schule geeignete Aufgabenstellunge. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.

Lehrkräfte und das weitere Personal sind ebenfalls zur Vorlage entsprechender Nach-weise verpflichtet. Sie dürfen den Test – anders als die Schülerinnen und Schüler – auch zuhause durchführen, müssen in diesem Fall jedoch gegenüber der Schulleitung eine entsprechende Dienstliche Erklärung abgeben. Ein Muster hierfür erhalten Sie mit gesonderter Nachricht. Alle anderen Personen, die das Schulgelände betreten möchten, sind gehalten, Schülerkontakte zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so haben auch sie einen entsprechenden Nachweis vorzulegen…“

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Reitz - Schulleiter

P.S. Bei Fragen könne Sie mich jederzeit privat (06479-623) oder in der Schule (06436-4666) erreichen.

| 13.4.2021