Elbtalschule / Elbtal

Berechtigtengruppe für die Notbetreuung

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 10. Juni 2020 00:00

 

Es gibt eine neue Überarbeitung der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, die die Berechtigtengruppe für die Notbetreuung erneut erweitert.

Zusätzlich werden jetzt folgende Gruppen genannt bzw. sind erweitert worden:

- Schulleiterinnen und Schulleiter, Personal des Schulträgers sowie Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Präsenzunterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen befasst sind

- Schülerinnen, Schüler und Studierende, die unterrichtet werden,

- Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARSCoV2Virus tätig sind,

- Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,

- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,

- Mitglieder von Verfassungsorganen,

- Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,

- Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen

- berufstätige und studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

| 11.5.2020