Elbtalschule / Elbtal

Elternmitteilung

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 1. Mai 2020 00:00

Liebe Eltern,

soeben habe ich ein Schreiben des Staatlichen Schulamtes erhalten. Zwei Punkte sind für Sie interessant:

"Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz hat angekündigt, dass zu Beginn der kommenden Woche Entscheidungen bezüglich der weiteren Öffnung der Schulen vorgesehen seien. Aufgrund des Urteils des Hessischen Oberverwaltungsgerichts gelte, dass der Unterricht in Grundschulen erst dann wieder aufgenommen werden könne, wenn die gesamte Oberstufe sowie die Sekundarstufe I im Präsenzunterricht seien. Dies könne aufgrund der zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Ressourcen nur sehr reduziert in Form eines Schicht- oder Wechselmodells erfolgen. Ein entsprechender zweiter Öffnungsschritt werde frühestens Mitte Mai erfolgen, so der Minister."

Der Minister hat weiterhin klargestellt:
"- Lehrkräfte, die älter als 60 Jahre sind, dürfen – wenn sie dies schriftlich erklären – freiwillig im Präsenzunterricht und in Prüfungen eingesetzt werden.
- Im Falle einer Erkrankung erhält eine Lehrkraft im Rahmen eines freiwilligen Einsatzes alle Fürsorgeansprüche, die sich aus dem Beamtenverhältnis ergeben. Im diesem Falle bestehen jedoch keine über diese allgemein geltenden Vorschriften hinausgehende Schadensersatzansprüche."

Der zweite Punkt bedeutet, dass Sie Frau Wohlfahrt und mich ab nächster Woche wieder in der Schule erreichen können.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Wochenende.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Reitz

| 11.5.2020