Schulbeginn Klasse 4 am 27.04.2020
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 18. Mai 2020 00:00
Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb nach Abs. 1 bis 3 weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im Sinne des Satz 1 in einem Hausstand leben.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Reitz - Schulleiter