Elbtalschule / Elbtal

Notbetreuung

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 17. Mai 2020 00:00

Liebe Eltern,

erweitert worden ist mit den gestrigen Beschlüssen auch die Gruppe derjenigen, die Anspruch auf Notbetreuung haben. Über die bisher genannten Berechtigten hinaus sind ab kommender Woche auch die Kinder berufstätiger Alleinerziehender in die Betreuung aufzunehmen – unabhängig vom ausgeübten Beruf. Ebenfalls aufzunehmen sind Kinder von Angehörigen aus Medienberufen sowie Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, wenn dies vom Jugendamt bzw. der Schulpsychologie befürwortet wird.

Alfred Reitz - Schulleiter

| 17.4.2020