Elbtalschule / Elbtal

Elternmitteilungen II

Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 17. Mai 2020 00:00

Gestern hat die Hessische Landesregierung entschieden, in welcher Form der Unterrichtsbetrieb an den Schulen wieder aufgenommen werden soll.

Hier die wichtigsten Entscheidungen:

  1. Am Montag, 27. April 2020, wird der Schulbetrieb für die vierte Jahrgangsstufe wieder aufgenommen.
  1. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Gruppengröße von maximal 10 bis 15 Personen nicht überschritten wird. Wie groß die Gruppen genau werden können, hängt von der Raumgröße ab – es gilt weiterhin das Abstandsgebot von zwei Metern. Außerdem ist in Abstimmung mit dem Schulträger auf eine ausreichende Versorgung der Räume mit Seife, Papierhandtüchern und ggf. Desinfektionsmitteln zu achten. Eine Verpflichtung, Mund-Nase-Masken zu tragen, besteht seitens des Ministeriums weder für Schülerinnen und Schüler noch für Lehrkräfte.
  2. Schulintern ist neben der vermutlich häufig erforderlichen Teilung der Gruppen unbedingt zu organisieren, dass es vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen zu keiner Bildung von Schüler/innengruppen kommt und die Abstände eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch, dass die Sportstätten vorerst weiterhin geschlossen bleiben.
  1. Der tägliche Umfang des Unterrichts für die Jahrgangsstufe 4 ist abhängig vom jeweiligen Ganztagsprofil zu organisieren – sofern der Schulträger in diese Betreuung eingebunden ist, ist dieser entsprechend einzubeziehen.
  1. Ob und wann der Schulbetrieb für weitere Jahrgangsstufen geöffnet werden kann, soll vor dem 11. Mai 2020 entschieden werden – abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie. Für all diese Jahrgangsstufen ist bis auf Weiteres der häusliche Unterricht fortzuführen, zu dem es in den nächsten Tagen ebenfalls weitere Handreichungen geben wird.
  1. Im Hinblick auf die anstehenden Versetzungsentscheidungen hat Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz mitgeteilt, dass es in diesem Schuljahr aus juristischen Gründen nicht zu einer Nichtversetzung bzw. Nichtzulassung kommen kann.

Bleiben Sie gesund!

Alfred Reitz - Schulleiter

 

| 17.4.2020