Elbtalschule / Elbtal

Verordnungsänderung hinsichtlich Betreuungsgruppen

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 20. April 2020 00:00

Liebe Eltern,

gestern Abend hat das Land Hessen die zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus verändert. Von den Neuregelungen sind auch die Schulen im Hinblick auf die Betreuung betroffen.
Ab sofort gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe der kritischen Infrastruktur gehört. Aufgrund von Nachfragen weisen wir in diesem Kontext darauf hin, dass in unserer Region damit auch Institutionen wie die Freiwillige Feuerwehr inkludiert sind und die Gruppe durch die Verordnungsänderung zudem um Angehörige von Abfallwirtschaftsbetrieben ausgeweitet worden ist.
Nach wie vor gilt, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen.

Nicht betreut werden dürfen Kinder, die
 Krankheitssymptome aufweisen,
 in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
 sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus aufgehalten haben.

Liebe Eltern, sollten Sie Betreuung benötigen, setzen Sie sich bitte mit Frau Langolf oder mir in Verbindung.

Bleiebn Sie gesund!!!!

Alfred Reitz - Schulleiter

| 21.3.2020