Elbtalschule / Elbtal

Elternmitteilung

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 17. April 2020 00:00

Liebe Eltern,

gestern Abend hat das Hessische Sozialministerium die 2. Änderungsverordnung zur zweiten VO zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht. Demnach ist der Kreis der Funktionsträger deutlich ausgeweitet worden. Es findet sich unter § 2 Abs.2 Ziff.13 der Verordnung nun ein Verweis auf die VO zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz.

Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen Energie, Wasser und Ernährung/ Lebensmittel, aber auch Banken, IT und Verkehr darunter. Entsprechende Kinder sind also auch zur Betreuung aufzunehmen, sofern beide Elternteile den dort genannten Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt. Nachweise der Arbeitgeber sind durch die Eltern einzureichen.

Liebe Eltern,

bei  Bedarf wenden Sie sich bitte an Frau Langolf oder mich!

Bleiben Sie gesund!!!!!!!!!!!!!!!!!!

| 18.3.2020