Elbtalschule / Elbtal

Wahl des weiterführenden Bildungsganges

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 29. März 2009 00:00

Bis zum 25. Februar lädt die besuchte Schule die Eltern zu einer Einzelberatung über den weiteren Bildungsweg der Schülerin oder des Schülers ein. Die Beratung führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nach Abstimmung mit den übrigen Lehrerinnen und Lehrern, die die Schülerinnen oder Schüler unterrichten, durch. Über die Beratung ist ein Aktenvermerk anzufertigen. 

Bis zum 5. März stellen die Eltern einen schriftlichen Antrag an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer, in dem sie eine Schulform wählen, die dem gewählten Bildungsgang entspricht oder den gewünschten Bildungsgang einschließt.

Wählen die Eltern die Realschule oder das Gymnasium oder den entsprechenden Zweig einer schulformbezogenen Gesamtschule, muss die Klassenkonferenz in ihrer schriftlichen Stellungnahme eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Wählen die Eltern die Förderstufe oder die schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule, halten sie die Entscheidung für einen Bildungsgang vorläufig offen.

Sie können jedoch eine Empfehlung der Klassenkonferenz beantragen, für welchen Bildungsgang oder für welche Bildungsgänge ihr Kind geeignet ist.

Spricht die Klassenkonferenz sich nicht für den gewünschten Bildungsgang aus, teilt sie dies den Eltern unverzüglich schriftlich mit Begründung mit. Gleichzeitig wird ihnen eine erneute Beratung angeboten. Halten die Eltern ihre Wahlentscheidung aufrecht, teilen sie dies der bisher besuchten Schule bis zum 5. April mit. Danach leitet die abgebende Schule die Entscheidung der Eltern mit dem Aktenvermerk über die Beratung und der schriftlichen Begründung der Klassenkonferenz an die gewünschte Schule weiter.

 

| 12.2.2009