Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 28. März 2012 00:00
Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Elbtalschule die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.
Die Schulkonferenz besteht an der Elbtalschule, einer Schule bis zur Jahrgangsstufe 4, aus mindestens 11 Mitgliedern.
Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze und denen der Eltern 5 Sitze zu. Den Vorsitz übernimmt der Schulleiter.
Es können über die Mindestzahl hinaus bis zur Höchstzahl 25 Mitglieder gewählt werden, wenn sich die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Schulelternbeirat durch jeweilige Mehrheitsentscheidungen über die Zahl der die Mindestzahl übersteigenden Sitze einigen. Beschließen nicht alle Gremien eine Erhöhung der Zahl der Sitze, bleibt es bei der Mindestzahl.
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind. In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:
- 1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
- 2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist;
das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von dem Unterzeichnenden dieses Wahlausschreibens ausgestellt.
Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl(Personenwahl) durchgeführt.
Die Stimmabgabe für die Wahl der Lehrerinnen- und Lehrervertreter findet statt am
Freitag, dem 16.03.12, um 12.00 Uhr
im Lehrerzimmer der Elbtalschule. Für die Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer ist dieses Wahlausschreiben gleichzeitig die Einladung zur Wahl.
Die Stimmabgabe für die Wahl der Elternvertreterinnen und Elternvertreter findet statt am
Mittwoch, dem 21.03.12, um 19.00 Uhr
in der Elbtalschule. Für die Gruppe der Eltern gilt dieses Wahlausschreiben gleichzeitig als Einladung zur Wahl.
Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 21.03.12, abgeschlossen sein.
Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:
Mittwoch, der 22.02.2012
in
Elbtal/Dorchheim
............................ Ausgehändigt am 22.02.2012
Schulleiter
Elbtalschule-Dorchheim