Elbtalschule / Elbtal

Gemeinsame Sitzung von Schulelternbeirat und Schulkonferenz

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 5. März 2011 00:00

Elternmitteilung

Liebe Eltern,

am 25.01. tagten  in einer gemeinsamen Sitzung die Schulkonferenz und der Schulelternbeirat. Hier die wichtigsten Inhalte der Sitzung:

TOP 1: Das Schuljahr 2010/2011

             Geplante Termine bis zu den Sommerferien:

                   Ländervergleich 2011 - Klasse 4

                   Kids und Kunst im Rathaus Dorchheim

                   Orientierungsarbeiten Klasse 3

                   Sommerfest mit Musical

                   Ferienspiele

                   Bundesjugendspiele

TOP 2:  Sachstand Schulhofgestaltung

  • Baummikado - ist fertig. Die Stämme müssen noch befestigt und vom TÜV abgenommen werden.
  • Schulgarten - ist fertig. Es wurde ein Hochbeet angelegt.
  • Tischtennisplatte - ist da!
  • Anstrich auf dem Schulhof - wird im Frühling fertiggestellt.
  • Grillplatz - ist auf Wunsch der Kreisverwaltung gestrichen.  Dafür gibt es eine Ruheecke.
  • Bolzplatz - wird im Frühling durch Herrn Knapp (?) in Angriff genommen.
  • Federball/Volleyball - wird nach Fertigstellung des Bolzplatzes angelegt.

TOP 3:  Schulfest

  • Als Termin wurde der 18.Juni festgelegt. Beginn ist 12.00 Uhr. Höhepunkt soll die Aufführung eines Musicals sein. Auch Flohmarkt (Frau Wohlfahrt) und Tombola (Frau Badstübner) sollen ins Programm aufgenommen werden.

TOP 4:  Verschiedenes

  • Es wurde beschlossen, dass Anmeldungen für AGs immer für ein Schulhalbjahr gelten.
  • Entschuldigung bei Krankheit: Bei kurzzeitigen Erkrankungen (bis 3 Tage) reicht der morgendliche Anruf in der Schule. Ab dem 3. Tag muss eine Entschuldigung vorgelegt werden.
  • Bei Abmeldungen vom Sportunterricht:

-       Soll ein Kind einmal wegen Krankheit vom Sportunterricht befreit werden, genügt ein Anruf oder eine kurze Nachricht  an den Schulleiter oder Sportlehrer.

-       Soll ein Kind länger (z.B. mehrere Wochen) - aufgrund  einer Erkrankung - vom Sportunterricht befreit werden, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dies gilt nicht, wenn offensichtliche und für den Lehrer erkennbare Beschwerden/Verletzungen (z.B. Armbruch) vorliegen.

  • Es gibt immer wieder Klagen über das Benehmen einzelner Kinder im Bus. Hier soll zunächst noch einmal auf die Kinder eingewirkt werden. Außerdem soll Kontakt mit Herrn Zimmer (Polizei Limburg) aufgenommen werden, der mit den Kindern eine Unterweisung durchführen soll.
  • Für das Musical werden noch Tierkostüme benötigt. In einem Elternrundbrief soll hier um Mithilfe gebeten werden.

 

Liebe Eltern,

wie Sie  den Punkten 3 und 4 entnehmen können, möchte Frau Scherer mit den Kindern der Jahrgangsstufe 4 und den Chorkindern ein Musical einstudieren. In diesem Musical spielen Tiere die Hauptrolle. Sollten Sie Tierkostüme in Ihrem Fastnachtsfundus haben, könnten Sie diese eventuell uns zur Verfügung stellen! Für Ihre Mitarbeit würden wir uns sehr freuen.     

 

Aktuell! Aktuell!     Aktuell! Aktuell!     Aktuell! Aktuell!     Aktuell! Aktuell!     Aktuell! Aktuell!     Aktuell!

Wie soeben aus dem Staatlichen Schulamt verlautet, muss  bei Erkrankung eines Kindes kein ärztliches Attest mehr vorgelegt werden. Sie können ihr Kind  ab sofort selbst schriftlich entschuldigen.   Die Ausführung zu TOP 4 sind damit hinfällig.

 

Für den Sportunterricht gilt demnach:

  1. Eine gänzliche oder teilweise Freistellung von der ak­tiven Teilnahme am Sportunterricht bis zu vier Wo­chen kann die Sportlehrerin oder der Sportlehrer im Benehmen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassen­lehrer bzw. der Tutorin oder dem Tutor auf Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers bei einer nachvollziehbaren Be­gründung genehmigen. Dies gilt auch für länger dau­ernde Freistellungen, sofern offensichtliche und für die Sportlehrkraft erkennbare Verletzungen vorliegen.
    1. Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht über vier Wochen hinaus bis zu drei Monaten wird von der Schulleitung auf der Grundla­ge eines ärztlichen Attestes gewährt. In allen anderen Fällen, in denen die Zeit von drei Monaten über­schritten wird, ist die Vorlage eines von den Eltern bzw. der volljährigen Schülerin oder dem volljähri­gen Schüler beizubringenden amtsärztlichen Attestes, das vom zuständigen Schularzt im Benehmen mit dem Gesundheitsamt ausgestellt wird, erforderlich.
    2. Gänzliche oder teilweise Freistellungen von der akti­ven Teilnahme am Sportunterricht sind nicht über den Zeitraum von einem Jahr auszudehnen. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen sind spätestens nach ei­nem Jahr Kontrolluntersuchungen vorzunehmen.
    3. Sofern der Freistellungsgrund es zulässt, sollte die Schülerin oder der Schüler während des Sportunter­richts anwesend sein, um den sporttheoretischen Un­terweisungen zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen (z. B. schiedsrichtern, sportmotori­sche Leistungen aufzeichnen, Spielanalysebögen auswerten). Die Entscheidung trifft im Einzelfall die zu­ständige Sportlehrkraft im Benehmen mit der Klas­senlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. der Tutorin oder dem Tutor.
| 3.2.2011