Elbtalschule / Elbtal

Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 10. März 2010 00:00

Nach  § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Elbtalschule die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.

 Die Schulkonferenz besteht an der Elbtalschule, einer Schule bis zur Jahrgangsstufe 4, aus mindestens 11 Mitgliedern.

Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze und denen der Eltern 5 Sitze zu. Den Vorsitz übernimmt der Schulleiter.

Es können über die Mindestzahl hinaus bis zur Höchstzahl 25 Mitglieder  gewählt werden, wenn sich die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte  und  der Schulelternbeirat durch jeweilige Mehrheitsentscheidungen über die Zahl  der die Mindestzahl übersteigenden Sitze einigen. Beschließen nicht  alle Gremien eine Erhöhung der Zahl der Sitze, bleibt es bei der Mindestzahl.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind. In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 1oo des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

1.   die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,

2.   anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist;

    das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von dem Unterzeichnenden dieses Wahlausschreibens ausgestellt.

Die Wahlen werden  nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl(Personenwahl) durchgeführt.

 

Die Stimmabgabe für die Wahl der Lehrerinnen- und Lehrervertreter findet statt am

                                                     Freitag, dem 26.02.10, um 12.00 Uhr

im Lehrerzimmer der Elbtalschule. Für die Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer ist dieses Wahlausschreiben gleichzeitig die Einladung zur Wahl.

 

Die Stimmabgabe für die Wahl der Elternvertreterinnen und Elternvertreter findet statt am

                                                      Mittwoch, dem 03.03.10, um 19.00 Uhr

in der Elbtalschule. Für die Gruppe der Eltern gilt dieses Wahlausschreiben gleichzeitig als Einladung zur Wahl.

Die Wahlen müssen  vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 08.03.10, abgeschlossen sein.

Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:

                                                      Montag, der 08.02.2010

                                                                    in

                                                         Elbtal/Dorchheim

 

Alfred Reitz                                                                        Ausgehändigt am 08.02.2010

Schulleiter

Elbtalschule-Dorchheim

| 8.2.2010